Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat mit Verfügung vom 17. Juni 2026 die Ortsplanungsrevision genehmigt. Inkrafttretung ist gemäss Publikation der 1. Juli 2026.
Mit der genehmigten Revision der Ortsplanung wurden die Grundordnungen der fusionierten Gemeinden Oberösch, Niederösch und Ersigen erstmals zur Grundordnung Ersigen zusammengeführt. Die Bauzonenbezeichnungen wurden dabei vereinheitlicht und so die Anzahl Zonen insgesamt reduziert. Die Dorferhaltungszone und die Fairnesszone aus Ersigen sollten auch in den Ortsteilen Ober- und Niederösch eingeführt werden, die «normalen» Dorfzonen und die Einfamilienhauszone wurden abgelöst. Gleichzeitig wurden die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) umgesetzt und die Gewässerräume festgelegt. Die Landschaftsplanung sowie das Bauinventar wurden aktualisiert und die Naturgefahren umgesetzt.
Das Baureglement der Einwohnergemeinde Ersigen bildet zusammen mit dem Zonenplan die baurechtliche Grundordnung für das gesamte Gemeindegebiet und ist für alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich.