Aufhebung des Gebührentarifs für die Feuerungskontrolle

Der Gemeinderat Ersigen hat am 11. Dezember 2024 die Aufhebung des Gebührentarifs für die Feuerungskontrolle vom 7. Dezember 2016 beschlossen. Mit der Änderung des kantonalen Lufthygienegesetzes (BSG 823.1) wird der Vollzug der Feuerungskontrolle ab dem 1. August 2025 an den Kanton übertragen und ist nicht mehr Gemeindeaufgabe.

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit die Aufhebung des Gebührentarifs per 31. Juli 2025 bekannt gemacht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau im Emmental erhoben werden.

Gemeinderat Ersigen