Die Gewässernamen der Gemeinde sind neu erhoben worden.
Der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis liegt vom 4. Juni 2025 bis am 3. Juli 2025 bei der Gemeindeverwaltung Ersigen zur Einsichtnahme öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Artikel 38).
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel des Nomenklaturplans aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).
Nach Erledigung der Einwendungen wir der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Der Gemeinderat