Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Geringfügige Änderung des Zonenplans und Baureglement
A) Änderung Baureglement
- Anpassung folgender Artikel:
Art. 43 «Landschaftsschongebiete»
Art. 44 «Landschaftsschutzgebiet Loberg»
Art. 45 «Landschaftsschutzgebiet Lindenmatt»
Art. 56 «Übergangsregelung Areal Rössler»
Art. 59 «Aufhebung von Vorschriften»
B) Änderung Zonenplan (Planausschnitte)
- Ortsteil Ersigen «Chilchgass» 405.1, Parz. 1244
Gemeindegebiet zwischen Oberösch und Niederösch Landschaftsschongebiet 2
div. Parzellen
Der Gemeinderat Ersigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die neue baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenplan) aufgrund der Ergebnisse der 1. Öffentlichen Auflage, dem Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 24.10.2022, der 2. und 3. Öffentlichen Auflage zur 4. Öffentlichen Auflage.
Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Auflage- und Einsprachefrist: 15. Mai 2025 bis 13. Juni 2025
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Rumendingenstrasse 1, 3423 Ersigen
Sämtliche Unterlagen können während der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Ersigen während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die vorliegenden Änderungen erhoben werden. Sie sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Ersigen einzureichen.
Gemeinderat Ersigen