Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern bei Trockenheit

24. Juni 2026

Damit Fliessgewässer ihre natürliche Funktion erfüllen und die am Wasser bereits bestehenden Rechte sowie die Interessen der Unterlieger gewahrt werden können, braucht es unterhalb von Wasserentnahmen ausreichend Wasser in den Fluss- und Bachbetten. Jede Wasserentnahme aus einem Oberflächengewässer ohne feste Einrichtung bedarf einer Bewilligung der Gemeinde. Sämtliche Wasserentnahmevorrichtungen sollten mit einer blauen Marke versehen sein, die auf die geltende Bewilligung verweist.

Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass alle anderen Wasserentnahmen mittels Pumpe aus den Bächen im Gemeindegebiet verboten sind und gegen Widerhandlungen Strafanzeige eingereicht werden kann.

Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie hier.