30.10.2025 Versammlung der Einwohnergemeinde

Montag, 1. Dezember 2025, 20.00 Uhr, in der Turnhalle der Schulanlage Ersigen

Traktanden

  • Finanzgeschäfte
    • Orientierung über die Finanzplanung 2025 – 2030
    • Beratung und Beschlussfassung über das Budget 2026, Festsetzung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes
  • Kreditabrechnungen
  • Übergabe der Bürgerbriefe an die Jungbürger/innen
  • Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung, in der Zeit vom 30. Oktober 2025 bis 1. Dezember 2025, bei der Gemeindeverwaltung Ersigen zur Einsichtnahme auf. Zudem sind die Unterlagen auf der Homepage aufgeschaltet.

Das Protokoll der Versammlung wird, gestützt auf Art. 63 Organisationsreglement OgR, vom 8. Dezember 2025 bis und mit 6. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht aufgelegt. Innert der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Ersigen Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Gemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Ersigen haben, herzlich eingeladen.

Der Gemeinderat