Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die Änderung des Zonenplans ZöN B, Ersigen zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, d.h. vom 16. Juli 2026 bis 14. August 2026 auf der Gemeindeverwaltung Ersigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Ersigen unter www.ersigen.ch/topics/kommunikation/publikationen verfügbar.
Innert Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Ersigen, Rumendingenstrasse 1, 3423 Ersigen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.