Mitteilungen aus dem Gemeinderat

15. Dezember 2025

Neuer Nachführungsgeometer ab 2026
Die Gemeinde Ersigen arbeitet ab 1. Januar 2026 neu mit der Firma BSB + Partner Ingenieure und Planer AG als Nachführungsgeometer zusammen. Der Gemeinderat hat den Nachführungsvertrag von 2026 bis 2033 als Dienstleistungsanbieterin für die Nachführungsarbeiten beschlossen. Der Vertrag wurde durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern am 28. November 2025 genehmigt.

Ortsplanungsrevision 2017+
Die Genehmigungsunterlagen zur Ortsplanungsrevision wurden Ende Oktober 2025 vollständig beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung zur Genehmigung eingereicht. Es wird davon ausgegangen, dass die Planung im Februar 2026 abgeschlossen werden kann.

Ab 1. Januar 2026 „ePublikationen“
Ab dem 1. Januar 2026 publiziert die Gemeinde Ersigen ihre amtlichen Meldungen elektronisch über die Plattform „ePublikationen“ für Gemeinden und Städte.

Aufgrund der Änderung des kantonalen Gemeindegesetzes können die Gemeinden die amtlichen Publikationen in elektronischer Form publizieren. Der Anzeiger Kirchberg und Umgebung wird ab Januar 2026 nicht mehr in gedruckter Form erscheinen. Der Gemeinderat Ersigen hat am 7. Juli 2025 daher die Umstellung auf ePublikationen als eAnzeiger ab 1. Januar 2026 beschlossen. Amtliche Mitteilungen zu öffentlichen Vorhaben wie bspw. Abstimmungen, Bauprojekte, Erlasse sind ab Januar 2026 neu online via „ePublikation.ch“ abrufbar. ePublikationen wird vom Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) betrieben. Zur Trägerschaft gehören neben dem Seco mehrere Kantone und der Schweizerische Gemeindeverband.

Zusätzlich werden die freiwilligen Publikationen ab Januar 2026 bei Bedarf im neu geschaffenen Bereich in der Zeitung D’REGION „Mitteilungen Gemeinden“ erfolgen.

Werbung im Gemeindegebiet
Aufgrund jüngster Vorkommnisse wird auf die Richtlinien über Strassenreklamen des Kantons Bern verwiesen.

Für das zeitlich befristete Aufstellen oder Anbringen von Veranstaltungsreklamen mit Plakaten, Fahnen und anderen Gegenständen sowie Wahl- und Abstimmungswerbung im Bereich von Kantons- und Gemeindestrassen sowie Privatstrassen im Gemeingebrauch gelten die Richtlinien über Strassenreklamen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). Die Richtlinien regeln die strassenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für alle, die sich im Wahrnehmungsbereich von Kantonsstrassen befinden.


Der Gemeinderat und das Verwaltungspersonal wünschen Ihnen eine fröhliche Weihnachtszeit, erholsame Feiertage und ein gesundes und glückliches neues Jahr.