06. August 2026
Gemäss Entscheid der Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern vom 6. August 2026 gilt aufgrund der aktuellen Lage ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Ausserhalb der Verbotsgebiete ist bei windigen Verhältnissen oder prognostiziertem kräftigem Wind unbedingt ganz auf Feuer zu verzichten.
Die Verhaltensregeln entnehmen Sie hier. Die aktuelle Gefahrenlage entnehmen Sie dem folgenden Link.
Besten Dank für die Einhaltung der Massnahmen.
Der Gemeinderat