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Beitragspflicht für Nichterwerbstätige

Personen, welche das ordentliche Pensionsalter noch nicht erreicht haben und kein oder nur geringes Erwerbseinkommen haben,  prüfen, ob sie als sogenannte "Nichterwerbstätige" Beiträge an die AHV/IV/EO entrichten müssen. Dies gilt namentlich für:

  • vorzeitig Pensionierte
  • Verwitwete
  • ausgesteuerte Arbeitslose
  • Bezüger/innen von IV-Renten
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Studierende
  • Geschiedene
  • Ehegatten von Pensionierten
  • Weltreisende

In sämtlichen Fällen gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung Ersigen unter der Telefonnummer 034 448 35 35 oder per E-Mail  gerne weitere Auskünfte. 

Weitere Informationen.

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