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Gastgewerbliche Einzelbewilligung neu elektronisch

18.04.2024 15:12

Reichen Sie ihre gastgewerblichen Einzelbewilligungen ab jetzt unkompliziert elektronisch bei uns ein.

Digitales Gesuchsformular

Bis anhin war es nur möglich, das Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung physisch einzureichen.  Neu kann die Eingabe digital vorgenommen werden. Das neue Formular ist ähnlich aufgebaut wie das bisherige in Papierform. Beilagen wie z. B. die Speisekarte, das Hygienekonzept oder das Jugendschutzkonzept können dort angehängt werden. Nachdem alle notwendigen Unterlagen beigelegt sind, kann das Formular bei der Gemeinde eingereicht werden. Bei korrekter Eingabe erhalten sie im Anschluss eine Bestätigung per Mail. Unten aufgeführt finden sie das digitale Gesuchsformular sowie eine Anleitung zum Einreichen des Gesuchs: 

Gesuchsformular gastgewerbliche Einzelbewilligung
Anleitung Gesuchsteller

Registratur

Um das Gesuch elektronisch einreichen zu können, benötigen sie ein BE-Login. Falls sie bereits eines haben, kann dieses verwendet werden.  Falls sie noch kein entsprechendes Login besitzen, finden sie untenstehend einen Leitfaden zur Erstellung. Mit dem BE-Login haben sie im Anschluss Zugriff auf das digitale Gesuchsformular.  

Leitfaden BE-Login

Fehlende Unterlagen digital nachreichen

Falls notwendige Unterlagen fehlen sollten, weisen wir das Gesuch mit einem Vermerk, was noch nachgereicht werden muss, digital an sie zurück. In diesem Fall werden sie per Mail über die Zurückweisung informiert. Daraufhin können sie das Gesuch zusammen mit den verlangten Unterlagen erneut einreichen. Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern veranschaulichen das Verfahren unter folgenden Link noch in Videoform:

 Anleitungsvideo Bewilligungsverfahren

Falls sie Unterstützung oder eine Erläuterung zum Verfahren benötigen, zögern sie nicht, uns unter folgender E-Mail zu kontaktieren: info@ersigen.ch. 

Weitere Informationen.

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