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Fremdenkontrolle

Die ausländische Person bedarf zur Einreise grundsätzlich eines gültigen Reisepasses oder Identitätskarte und eines Visums. Durch Vereinbarung mit einzelnen Ländern ist die Visumspflicht abgeschafft. Ausländische Feriengäste und Besucher, die regelmässig einreisen und sich nicht länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, sind nicht anmeldepflichtig.
Jede/r meldepflichtige Ausländer/in ist im Besitze eines Ausländerausweises, und zwar:

  • Ausweis B-EG/EFTA, Daueraufenthaltsbewilligung (5 Jahre)
  • Ausweis B, (Jahres)-Aufenthaltsbewilligung
  • Ausweis C-EG/EFTA, Niederlassungsbewilligung (5 Jahre)
  • Ausweis C, Niederlassungsbewilligung (3 Jahre)
  • Ausweis Ci, Botschaftsangehörige/Ausweis EDA
  • Ausweis F, Ausländer/in mit vorläufige Aufnahme
  • Ausweis G, Grenzgänger-Bewilligung
  • Ausweis L-EG/EFTA, Kurzaufenthaltsbewilligung
  • Ausweis L, Kurzaufenthaltsbewilligung

Die Asylbewerber erhalten den Ausweis N. Für sie gilt ein separates Verfahren.
Unter www.integration-be finden Sie vereint praktische Informationen, Adressen und Links zu allen Themen die von Nutzen sein können, um sich hier zurecht zu finden.
Haben Sie Fragen zu den obgenannten Angaben oder zur Bewilligungsverlängerung? Wenn ja, rufen Sie uns unter der Telefonnummer 034 448 35 35 an oder senden Sie uns ein E-Mail info@ersigen.ch.

Anmeldungen

Alle neu in Ersigen wohnhaften Personen mit der entsprechenden Arbeitszusicherung haben sich innerhalb von 10 Tagen seit der Einreise, aber vor dem Stellenantritt, persönlich bei der Gemeindeverwaltung Ersigen anzumelden. Selbstverständlich kann der Ehemann oder die Ehefrau die ganze Familie anmelden.

Bei der Anmeldung sind mitzubringen:

Pass/Pässe oder Identitätskarte/n, Zusicherung. Arbeitsbewilligung, Ausländerausweis/e (sofern vorhanden), AHV-Versicherungsausweis/e (sofern vorhanden). Aus rechtlichen Gründen kann die Anmeldung leider nicht via Internet vorgenommen werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch während den Büroöffnungszeiten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 034 448 35 35 oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

Abmeldungen

Alle Personen, welche aus Ersigen wegziehen, haben sich spätestens am Tage des Wegzuges persönlich bei der Gemeindeverwaltung Ersigen unter Angabe der neuen Wohnadresse abzumelden. Selbstverständlich kann der Ehemann oder die Ehefrau die ganze Familie abmelden.

Bei der Abmeldung sind mitzubringen:

Pass/Pässe oder Identitätskarte/n, Ausländerausweis/e. Aus rechtlichen Gründen kann die Abmeldung leider nicht via Internet vorgenommen werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch während den Büroöffnungszeiten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 034 448 35 35 oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

Beschäftigung Ausländer/innen

Arbeitgeber/innen, welche eine/n Ausländer/in beschäftigen wollen, müssen eine Bewilligung einholen. Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung Ersigen via Telefonnummer 034 448 35 35 oder via E-Mail info@ersigen.ch 

Weitere Informationen.

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