Inkraftsetzung Reglement
29.07.2022 09:08
Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung
Geschützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern wird die Inkraftsetzung des Reglementes bekannt gegeben. Die Einwohnergemeindeversammlung vom 13.06.2022 hat das Reglement genehmigt. Dieses trat mit der Genehmigung in Kraft.
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
2022 Reglement Konzessionsabgabe Stromversorgung | 29.07.2022 |