Gemeindeversammlung vom 05.12.2022
Ergebnis der Versammlung
Die Abstimmungsvorlage 1 wurde angenommen.
Von der Abstimmungsvorlage 2 wurde Kenntnis genommen.
Traktanden
1. Finanzgeschäfte
a) Orientierung über die Finanzplanung 2022 – 2027
b) Beratung und Beschlussfassung über das Budget 2023, Festsetzung der Steueranlage und des Liegenschaftssteuersatzes
2. Kreditabrechnungen
Kenntnisnahme
3. Verschiedenes
4. Übergabe der Bürgerbriefe an die Jungbürger/innen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung, in der Zeit vom 3. November 2022 bis 5. Dezember 2022, bei der Gemeindeverwaltung Ersigen zur Einsichtnahme auf. Zudem sind die Unterlagen auf der Homepage aufgeschaltet.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in Langnau i.E. einzureichen (Art. 65 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Gemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Ersigen haben, herzlich eingeladen.
Ersigen, 17.Oktober 2022 Der Gemeinderat
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Budget 2023 | 02.11.2022 |