Navigieren auf Gemeinde Ersigen

Inhalts Navigation

2. Öffentliche Auflage - Ortsplanungsrevision und Waldfeststellung

02.11.2022 13:06

Ortsplanungsrevision und Waldfeststellung nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 04.10.1991

Der Gemeinderat Ersigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die neue baurechtliche Grundordnung (Baureglement, Zonenplan) sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 und aufgrund der Ergebnisse der 1. Öffentlichen Auflage sowie dem Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 24.10.2022 die beschlossenen Änderungen zur Revision der Ortsplanung zur 2. öffentlichen Auflage:

A) Änderung Baureglement
Anpassung folgender Artikel:
Art. 25 Abs. 4 (neu), ZPP8 «Rudswilbad»
Art. 26 ersatzlos gestrichen, ZPP9 «Rössler-Areal»

B) Änderung Zonenplan (drei Planausschnitte)
Ortsteil Ersigen «Burgdorfstrasse» 405.1, Parz. 1091
Ortsteil Niederösch «Lehrerhaus» 405.2, Parz. 31
Ortsteil Ersigen «Rössler-Areal» 405.1, Parz. 402, 1270, 939, 975, 50, 759, 176

Zur Einsicht- und Kenntnisnahme aufgelegt wird ferner der Protokollauszug der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Oktober 2022.

Auflage- und Einsprachefrist: 3. November 2022 bis 5. Dezember 2022
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Rumendingenstrasse 1, 3423 Ersigen.

Sämtliche Unterlagen können während der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Ersigen während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen oder auf der Homepage www.ersigen.ch/aktuelles herunter geladen werden. Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die vorliegenden Änderungen erhoben werden. Sie sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Ersigen einzureichen.

Gemeinderat Ersigen

Weitere Informationen.

Fusszeile