Ergebnisse Gemeindeversammlung
11. Juni 2012
An der Gemeindeversammlung nahmen total 101 Stimmberechtigte teil. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung von 8,10 %.
Allen Vorlagen wurde zugestimmt. Hier der Inhalt der Beschlüsse:
Traktandum 1
Rechnung 2011
Die Jahresrechnung 2011 schliesst nach nicht budgetierten übrigen Abschreibungen von Fr. 120‘000.00 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 71‘670.23 ab. Dieser wurde dem Eigenkapital gutgeschrieben, welches neu einen Bestand von
Fr. 2‘191‘418.76 aufweist. Der Voranschlag sah einen Aufwandüberschuss von
Fr. 57‘170.00 vor. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt somit
Fr. 128‘840.23.
Das Ergebnis ist hauptsächlich auf folgende Punkte zurückzuführen:
· Mehreinnahmen bei den Steuern im Betrag von rund Fr. 200‘000.00
· Geringerer Nettoaufwand im Bereich Allgemeine Verwaltung von Fr. 64‘000.00
· Geringerer Nettoaufwand im Bereich Bildung von Fr. 36‘000.00
· Nicht budgetierte Zahlung für Linde von Fr. 50‘000.00
· Höherer Nettoaufwand im Bereich Gemeindestrassen von Fr. 82‘000.00
· Nicht budgetierte zusätzliche übrige Abschreibungen von Fr. 120‘000.00
Der Gemeinderat Ersigen hatte im Rahmen seiner Finanzplanungs- und Budgetarbeiten Nettoinvestitionen von Fr. 872‘000.00 geplant. Effektiv wurden im Rechnungsjahr 2011 Investitionen von Fr. 581‘058.75 getätigt. Sie liegen um
Fr. 290‘941.25 unter dem budgetierten Wert. Die Hauptgründe dafür sind:
· Die Kosten der Lobärgstrasse waren in allen drei Bereichen tiefer als erwartet.
· Strassenbauliche Massnahmen im Bereich Landstrasse/Hofacherweg sind erst in der Planungsphase.
Die Schulden blieben im Jahr 2011 unverändert auf Fr. 3'100'000.00.
Beschluss
Die Gemeindeversammlung Ersigen hat den Nachkredit von Fr. 120‘000.00 für übrige Abschreibungen sowie die Rechnung 2011 genehmigt.
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Traktanden 2
Klasseneröffnung Schule Ersigen
Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern hat am 12. Februar 2009 auf Gesuch der Gemeinde Ersigen die Eröffnung einer zusätzlichen Primarschulklasse bewilligt. Dies jedoch befristet für die Zeitspanne vom 01. August 2009 bis 31. Juli 2012. Begründet wurde dieser Schritt damals mit den gestiegenen Schülerzahlen aufgrund der starken Jahrgänge.
Aufgrund der Auswertung der zu erwartenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren, hat die Erziehungsdirektion des Kantons Bern mit Schreiben vom 23. Februar 2012, der Umwandlung der befristet bewilligten Klasse auf Primarstufe in eine definitive und unbefristete Klasse per 1. August 2012 genehmigt. Dies unter Vorbehalt der Zustimmung durch das zuständige Gemeindeorgan.
Die rein für die Gemeinde Ersigen anfallenden jährlich wiederkehrenden Kosten für diese zusätzliche Schulklasse betragen aktuell rund Fr. 27‘000.00. Gemäss den Bestimmungen im Organisationsreglement der Gemeinde bewilligt der Souverän jährlich wiederkehrende Kosten von mehr als Fr. 15‘000.00.
Beschluss
Die Gemeindeversammlung Ersigen hat die jährlich wiederkehrenden Kosten bewilligt und die zusätzliche Primarschulklasse somit definitiv genehmigt.
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Traktandum 3
Abänderung Überbauungsordnung Chilchgass
Im Herbst 2010 hat die öffentliche Mitwirkung für die Abänderung der Überbauungsordnung (UeO) „Chilchgass“ von der Reithallen-Nutzung in eine Überbauung für alters- und behindertengerechtes Wohnen stattgefunden. Im Jahr 2011 konnte in Zusammenarbeit mit der zuständigen kantonalen Stelle und der Grundeigentümerschaft das Projekt optimiert werden. Verbunden damit ist auch eine Zonenplan- und Baureglementsänderung. Der Planungs- und Infrastrukturvertrag liegt unterzeichnet vor.
Die Unterlagen für die Abänderung der UeO und der baurechlichten Grundordnung wurden öffentlich aufgelegt. Während der Einsprachefrist ist eine Einsprache eingegangen. Diese hat bestehende Immissionen aus der Landwirtschaft in der Umgebung des Baugebiets zum Inhalt. An der Einigungsverhandlung wurde die Einsprache nicht zurückgezogen.
Aus der Versammlungsmitte wurde votiert, dass die vorgesehene Überbauung für alters- und behindertengerechtes Wohnen an sensibler Stelle errichtet werden soll. Umgeben von der Landwirtschaftzone könnten nach Vollendung Immissionsklagen gegen die Landwirtschaft eingehen. Das Projekt soll besser an anderer Stelle im Dorf, an welcher hauptsächlich die Wohnnutzung vorherrscht, realisiert werden.
Die Gemeindeversammlung hat schlussendlich die Vorlage mit 58:40 Stimmen genehmigt. Sie hat somit die planungsrechtliche Grundlage geschaffen, dass im Gebiet „Chilchgass“ zukünftig alters- und behindertengerechte Wohnungen gebaut werden können.
Die Akten werden nun zusammen mit der aufrechterhaltenen Einsprache dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zugestellt, welches einen Genehmigungsentscheid fällen wird. Sollte dieser im Sinn des Gemeindeversammlungsbeschlusses ausfallen, hat der Einsprecher die Möglichkeit, die nächst höhere Instanz, die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, anzurufen. Das notwendige Baugesuch für die alters- und behindertengerechten Wohnungen kann erst eingereicht werden, wenn die Abänderung der Überbauungsordnung Chilchgass mit der dazugehörenden Zonenplan- und Baureglementsänderung durch das der Gemeinde übergeordnete zuständige Organ rechtskräftig genehmigt wurde.
Beschluss
Die Gemeindeversammlung Ersigen hat der Abänderung der Überbauungsordnung Chilchgass und die damit verbundene Zonenplan- und Baureglementsänderung genehmigt.
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Traktandum 4
Erwerb Landparzelle
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2005 wurde auf dem Grundstück Nr. 316, welches sich unmittelbar neben der Schulanlage Ersigen befindet, ein Kaufrecht zugunsten der Einwohnergemeinde Ersigen eingeräumt. Dieses Kaufrecht ist befristet bis zum
1. Januar 2013.
Der Gemeinderat beantragt dem Souverän, das Grundstück im Halte von 82,4 Aren per 1. Dezember 2012 zum Betrag von Fr. 260‘000.00 inklusive aller Nebenkosten käuflich zu erwerben. Die Gemeinde soll die Chance wahrnehmen, eine Parzelle neben einem bereits der Gemeinde Ersigen gehörenden Grundstück zu erwerben. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt kein Projekt für die Erweiterung der Schulanlage Ersigen, oder eine anderweitige Bebauung im Bereich der öffentlichen Nutzung auf dem Grundstück vor. Diese Parzelle lässt der Gemeinde alle Optionen für die spätere Entwicklung offen.
Beschluss
Die Gemeindeversammlung Ersigen hat den Erwerb des Grundstücks Nr. 316 im Halte von 82,4 Aren zum Betrag von Fr. 260‘000.00 beschlossen.