Einwohnerkontrolle
Einwohnerkontrolle
Anmeldungen
Alle neu in Ersigen wohnhaften Personen haben sich innerhalb von 14
Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Gemeindeverwaltung Ersigen
anzumelden. Selbstverständlich kann der Ehemann oder die Ehefrau die
ganze Familie anmelden.
Bei der Anmeldung sind mitzubringen:
Heimatschein/e oder Heimatausweis/e, AHV-Versicherungsausweis/e,
Familienbüchlein (sofern vorhanden). Aus rechtlichen Gründen kann die
Anmeldung leider nicht via Internet vorgenommen werden. Wir freuen uns
auf Ihren Besuch während den Büroöffnungszeiten. Für Fragen stehen wir
Ihnen unter der Telefonnummer 034 448 35 35 oder per E-Mail info@ersigen.ch gerne zur
Verfügung.
Differenzierung Niederlassung/Aufenthalt
a) Niederlassung
Wenn Ersigen als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen gilt, so ist unsere
Gemeinde der Niederlassungsort. Es ist der Heimatschein zu
hinterlegen.
b) Aufenthalt
Unter Wochenaufenthalt verstehen wir den Aufenthalt einer Person,
welche sich während der Woche am Arbeitsort in Ersigen aufhält und die
Freizeit regelmässig bei ihrer Familie an einem anderen Ort als Ersigen
verbringt. Weiter gelten Personen in Ausbildung, d.h. Schulkinder,
Kursbesuchende, Volontärinnen/Volontäre, Auszubildende, Studierende,
die sich ausserhalb ihres Niederlassungsortes aufhalten, als
Aufenthalter. Alle vorgenannten Personengruppen können sich in Ersigen
mit Heimatausweis anmelden.
Umzug innerhalb Ersigen / Berufs- und
Arbeitgeberwechsel
Alle Einwohnerinnen und Einwohner, welche in der Gemeinde umziehen oder
ihren Beruf oder Arbeitgeber wechseln, haben dies innerhalb von 14
Tagen seit dem Umzug oder der neuen beruflichen Situation der
Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Diese Meldung kann telefonisch (034 448
35 35) oder per E-Mail info@ersigen.ch erfolgen. Anzugeben
ist die exakte neue Adresse respektive die neue Berufsbezeichnung oder
der Name und Sitz des neuen Arbeitgebers.
Abmeldungen
Alle Personen, welche aus Ersigen wegziehen, haben sich spätestens am
Tage des Wegzuges persönlich bei der Gemeindeverwaltung Ersigen unter
Angabe der neuen Wohnadresse abzumelden. Selbstverständlich kann der
Ehemann oder die Ehefrau die ganze Familie abmelden.
Bei der Abmeldung sind mitzubringen:
Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis/e. Aus rechtlichen Gründen kann
die Abmeldung leider nicht via Internet vorgenommen werden. Wir freuen
uns auf Ihren Besuch während den Büroöffnungszeiten. Für Fragen stehen
wir Ihnen unter der Telefonnummer 034/448 35 35 oder per E-Mail info@ersigen.ch gerne zur
Verfügung.
Todesfall - was ist zu tun?
Das nachfolgende Merkblatt des Gemeindeverbandes Kirchberg
hilft Ihnen bei einem Todesfall die entsprechenden Schritte
einzuleiten.