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Bauwesen

Baurechtliche Grundordnung

Der neuen baurechtlichen Grundordnung (Baureglement, Zonenplan) wurde an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2005 zugestimmt. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Ortsplanung 2003-2005 respektive den neuen Zonenplan und das Baureglement am 15. November 2005 genehmigt. Die neue baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Ersigen ist auf mitte Dezember 2005 rechtskräftig geworden. 

Hier das Genehmigungsexemplar des Baureglementes und des Zonenplens im pdf-Format zum herunterladen sowie ein Merkblatt über die Form des Umgebungsgestaltungsplanes bei Neu- und entsprechenden Anbauten.

 Baureglement

 Zonenplan

 Merkblatt Umgebungsgestaltung

Das Baureglement (Fr. 5.--) sowie der Zonenplan farbig A3 (Fr. 2.--), können bei der Gemeindeverwaltung Ersigen in Papierform bezogen werden. Bestellung über die Telefonnummer 034 448 35 35 oder per E-Mail info@ersigen.ch. Für Postversände wird ein Versandkostenanteil zusätzlich verrechnet. 

Hier gelangen Sie zur Seite mit den gesetzlichen Grundlagen des Kantons:
http://www.sta.be.ch/belex/d/default.asp

Regio GIS
Das Regio GIS vermittelt Daten und Pläne unserer Gemeinde. Hier gelangen Sie auf die entsprechende Seite:
http://www.regiogis.ch/

Baugesuche
Heute Baugesuch eingeben und morgen mit dem Bau beginnen... Schön wärs. Leider funktioniert diese Vision aufgrund der vorhandenen übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen nicht. Die Bauverwaltung sowie der Bauausschuss Ersigen behandeln die Baugesuche speditiv. Dabei müssen jedoch immer die Auflagefristen mitberücksichtigt werden. Normalerweise sind Baugesuche während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Wenn man die Bearbeitungszeiten mitberücksichtigt, können ordentliche Baubewilligungen rund 1 ½ Monate nach der Baugesuchseingabe erwartet werden. Bei vorhandenen Einsprachen oder anderen Problemen, dauert die Behandlungsfrist länger. Bei kleinen Baugesuchen ist eine speditivere Bearbeitung möglich, wenn sich sämtliche betroffenen Nachbarn auf dem Situationsplan unterschriftlich mit dem Bauvorhaben einverstanden erklären. Wenn baureglementarisch keine Probleme auftreten, kann eine Baubewilligung innerhalb von 2 Wochen nach Baugesuchseingabe erwartet werden. Andernfalls muss diesen Personen ebenfalls 30 Tage Einsprachefrist eingeräumt werden. Also; Bauvorhaben gut planen, frühzeitig mit den betroffenen Nachbaren Kontakt aufnehmen und Baugesuche frühzeitig eingeben. Jedes Bauvorhaben muss durch die Gemeindeverwaltung Ersigen individuell geprüft werden. Informationen zu Ihren geplanten Bauvorhaben sowie den erforderlichen Baugesuchsformularen erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung Ersigen unter der Telefonnummer 034 448 35 35 oder per E-Mail info@ersigen.ch .
Hier der Link, mit welchem die Baugesuchsformulare heruntergeladen werden können http://www.jgk.be.ch/site/index/agr/agr_bauen/agr_bauen_formulare/agr_bauen_formulare_baugesuchsteller.htm

Der Bauausschuss Ersigen hat an seiner Sitzung vom 28. Februar 2007 in Sachen Situationspläne folgenden Grundsatzbeschluss gefällt:
- Für alle ordentlichen Baugesuche (Neu- und Anbauten) wird gemäss BewD ein
  Originalsituationsplan des Nachführungsgeometers verlangt.
- Für alle kleinen Baugesuche (Neu- und Anbauten) ist mindestens ein
  massstabgetreuer RegioGIS-Ausdruck mit Unterschrift der Bauherrschaft
  einzureichen.

Normen Hausbriefkasten
Bei Neubauten stellt sich die Frage der Grösse des Hausbriefkastens. Die Post gibt dazu Normen vor, welche nachfolgend heruntergeladen werden können


Baukommission Ersigen
Im Jahr 2012 finden folgenden Sitzungen statt:
MO 27. Februar           MO  13. August 
MO 14. Mai                 MI   14. November

Wie oben erwähnt, werden sämtliche Baugesuches effizient im Bauausschuss behandelt. Die Baukommission setzt sich somit hauptsächlich mit den Strassen sowie der Ver- und Entsorgung auseinander. Anliegen, welche anlässlich einer Baukommissionssitzung behandelt werden müssen, sind der Gemeindeverwaltung Ersigen bis spätestens eine Woche vor der Sitzung einzureichen. Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung Ersigen unter der Telefonnummer 034 448 35 35 oder per E-Mail info@ersigen.ch.

Bauland
Die Einwohnergemeinde Ersigen besitzt kein eigenes Bauland. Bauparzellen für das Realisieren von individuellen Wohnbauten sind aktuell auch von privaten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern keine mehr erhältlich. Die nächste Ortsplanungsrevision findet erst ab dem Jahr 2015 statt.

Lichtmass entlang Strassen
Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Strassenfahrbahnrand aufweisen. Ueberhängende Aeste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden. Bei gefährlichen Strassenstellen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen etc. dürfen Bepflanzungen aller Art inklusive Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen. Deshalb ist ein ausreichender Seitenbereich freizuhalten. Wir bitten die Strassenanstösserinnen und -anstösser dringend, ihre Bepflanzungen jeweils bis zum 31. Mai entsprechend zurückzuschneiden und während des ganzen Jahres auf dem vorgeschriebenen Lichtmass zu halten.
Die Gemeindeverwaltung erteilt unter der Telefonnummer 034 448 35 35 oder per E-Mail info@ersigen.ch gerne weitere Auskünfte.

 

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