Abstimmungen und Wahlen
Abstimmungsdaten
Folgende Abstimmungsdaten stehen für die nächsten Jahre fest:
2012 2013
11. März 03. März
17. Juni 09. Juni
23. September 22. September
25. November 24. November
Wahldatum Gemeindewahlen Ersigen Legislatur 2014-17: 24. November 2013
Ausblick auf die Abstimmungstermine in den folgenden Jahren gemäss Bundeskanzlei.
Abstimmen/Wählen via Internet
Das Abstimmen und Wählen ist aus rechtlichen Gründen via Internet zur Zeit nicht möglich.
Abstimmungs- und Wahlmaterial
Spätestens 3 Wochen vor den Abstimmungsdaten, respektive 10 Tage bei Wahlen, müssen die Stimmberechtigten im Besitze des jeweiligen Abstimmungs- oder Wahlmaterials sein. Bis zum 5. Tag vor der Abstimmung oder Wahl hat der/die Stimmberechtigte das Recht, die Berichtigung des Stimmregisters zu verlangen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bis allerspätestens am Freitag um 16.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin bei der Gemeindeverwaltung Ersigen ein Duplikat verlangen.
Aus rechtlichen Gründen muss die Duplikatsbestellung persönlich erfolgen und kann leider nicht via Internet vorgenommen werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch während den Büroöffnungszeiten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 034 448 35 35 oder per E-Mail info@ersigen.ch gerne zur Verfügung.
Stimmlokal
Die Stimmlokale für den Abstimmungskreis Ersigen, Niederösch, Oberösch befinden sich im Schulhaus Ersigen und Schulhaus Niederösch. Diese sind jeweils lediglich am Abstimmungs-Sonntag zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr geöffnet.
Briefliche Abstimmung / Wahl
Die detaillierten Weisungen für die briefliche Stimmabgabe sind auf der Rückseite des "Zustell- und Antwortkuverts für Wahlen und Abstimmungen" aufgeführt. Bei der brieflichen Abstimmung oder Wahl ist es äusserst wichtig, dass auf der Rückseite der Stimmkarte die eigenhändige Unterschrift des Stimmberechtigten vorhanden ist. Bei fehlender Unterschrift ist der Abstimmungs- oder Wahlzettel ungültig.
Die briefliche Stimmabgabe in den angeschriebenen Briefkasten der Gemeindeverwaltung Ersigen, Niederösch, Oberösch ist ab Erhalt des Abstimmungs- oder Wahlmaterials bis am Abstimmungs-/Wahlsonntag um 08.00 Uhr möglich. Die Rücksendung des brieflichen Stimm-Materials via Post ist aus gesetzlichen Gründen nur möglich, wenn das Stimmkuvert bis am Freitag um 16.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Ersigen eintreffen kann.
Abstimmungsmaterial Auslandschweizer/innen
Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben sich bei der für sie zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland für die Ausübung der politischen Rechte anzumelden. Dabei können Sie bestimmen, in welcher Gemeinde sie ins Stimmregister aufgenommen werden wollen. Sie können auch auswählen, in welcher schweizerischen Landessprache sie das Abstimmungsmaterial erhalten wollen. Der/die Auslandschweizer/in hat die Anmeldung alle 4 Jahre bei der Stimmgemeinde zu erneuern.
Den im Stimmregister von Ersigen registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern wird das Abstimmungsmaterial rund 4 Wochen vor dem Abstimmungstermin zugestellt. Damit die Abstimmungs- und Wahlzettel gültig sind, muss das ausgefüllte Material bis spätestens am Freitag um 16.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin bei der Gemeindeverwaltung Ersigen eintreffen.
Sämtliche Fragen im Abstimmungs- und Wahlbereich beantworten wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nummer 034 448 35 35 oder per E-Mail info@ersigen.ch.